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Gerste-Patent: Kleine Korrektur

In einem anwaltlichen Schreiben an das Europäische Patentamt (EPO) haben sowohl Heineken wie auch Carlsberg selbst einen Widerruf auf ein von ihnen gemeinsam angemeldetes Patent beantragt. Es betrifft eine Braugerste, die Vorgänge beim Brauprozess vereinfachen soll. Damit wird es am 7. Juni kommenden Jahres wohl nicht, wie ursprünglich vorgesehen, einen mündlichen Anhörungstermin bei der Beschwerdekammer des EPO geben - jedenfalls nicht in Sachen "Barley with reduced lipoxgenase activity and beverage prepared therefrom" mit der Patentenummer 2384110.

Der seit langem schwelende Streit um Patente auf Braugerste und damit hergestellte Biere ist damit noch lange nicht aus der Welt. Heineken und/oder Carlsberg verfügen über zahlreiche solcher Patente; erst im Sommer dieses Jahres wurde ein weiteres gegen den Widerstand vieler Verbände genehmigt. Ein drittes ähnliches Patent, gegen das die Initiative Keine Patente auf Saatgut! vor dem EPO nach jahrelangem Rechtsstreit Beschwerde eingelegt hat, ist noch nicht verhandelt.

An der Initiative Keine Patente auf Saatgut! sind u.a. die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), ARCHE NOAH, BUND Naturschutz in Bayern (BN), Biorespect, Corporate Europe Observatory, Danish Seed Savers, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), IG Nachbau, Kein Patent auf Leben!, Oxfam, ProSpecieRara, Public Eye, Plataforma Transgénicos Fora, SWISSAID und das Umweltinstitut München beteiligt. Der Druck auf bisherige Patentverfahren für Saatgut steigt damit von verschiedenen Seiten - bei der Landwirtschaft und bei Umweltverbänden ebenso wie bei Brauern und Verbrauchern. Ob und inwieweit sich Carlsberg und Heineken davon haben beeindrucken lassen, ist noch unklar; der Rückzug des einen (von mehreren) Patenten kann auch pragmatische prozessuale Gründe haben.