Drei Nachrichten auf einmal in dem schier endlosen Prozess gegen Carlsberg Deutschland und dessen früheren Gf Wolfgang Burgard: Vom Kartellsenat des Düsseldorfer OLG heißt es heute, das Bußgeldverfahren gegen den früheren Geschäftsführer sei eingestellt worden - damit kann es sich nur um Burgard handeln. Ungeachtet dessen sollen Generalstaatsanwaltschaft und Bundeskartellamt die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 53 Millionen Euro beantragt haben - dann wohl gegen Carlsberg Deutschland.
Die wirklich gute Nachricht ist aber: Wenn alles gut geht und nicht wieder ein Senatsmitglied erkrankt, könnte es schon kommenden Dienstag, 2. Mai, zu einem Plädoyer der Verteidigung und sogar zu einem Urteil kommen.
Im Sommer letzten Jahres hatte der Kartellsenat wegen der Erkrankung zweier Senatsmitglieder den ohnehin schon schier endlosen Prozess wieder auf Null gestellt. Seitdem entwickelt sich der Prozess zunehmend zur Farce - mit schier unzähligen neuen Zeugenvernehmungen und nun offenbar doch noch einem Ergebnis.