Das Bundeskartellamt hat wegen mutmaßlicher vertikaler Preisabsprachen einen Großteil seiner Kartellverfahren gegen Hersteller- und Handelsunternehmen" aus den Bereichen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte abgeschlossen. Bislang wurden Bußgeldbescheide gegen sieben Handelsunternehmen und vier Markenhersteller in Höhe von insgesamt 151,6 Mio Euro erlassen, die, so die Behörde heute, im Zuge eines Settlements größtenteils rechtskräftig seien. Einige Verfahren gegen Unternehmen u.a. auch aus der Bierbranche würden erst in den kommenden Monaten beendet, heißt es.
Auf Handelsseite wurden nach Durchsuchungen Anfang 2010 u.a. gegen Edeka, Kaufland, die Metro, Aldi, Fressnapf und "Das Futterhaus" sowie gegen u.a. die Alfed Ritter GmbH Bußgelder verhängt - nicht aber gegen AB Inbev. Der Konzern hatte wie die Rewe auch von Anfang an mit den Kartellbehörden kooperiert und damit auch gegen langjährige Geschäftspartner ausgesagt. AB Inbev geht - wie schon bei einem früheren Verfahren gegen Bierhersteller - als Kronzeuge straffrei aus. Die Rewe wird teilweise befreit.
Untersucht wurde nach INSIDE-Informationen von Anfang an auch die Frage, ob die Einkäufer ihre Marktmacht über Gebühr ausgenutzt und mit Auslistung oder Preisverhau gedroht hatten. Bei der Edeka wurden demnach bereits vor Monaten Rückstellungen gebildet worden sein. Beschuldigt wurden in den an die Zentralen verschickten Schreiben nicht nur die Unternehmen. Auch die im betreffenden Zeitraum aktiven Biereinkäufer wurden namentlich erwähnt.
In der jetzt vom Kartellamt veröffentlichten Mitteilung heißt es aber, "persönlich Verantwortliche wurden in diesem Verfahren aus Zweckmäßigkeitserwägungen nicht weiter verfolgt." Überhaupt dehnt das Kartellamt seine Argumentation wieder mal majestätisch: In manchen Bereichen wurden keine Bußgelder verhängt - "zum Teil, weil sich der Verdacht nicht erhärtet hatte, zum Teil aus Ermessensgründen."



