Der Bund terminiert eine neue Überbrückungshilfe III von Anfang Januar bis zum 30. Juni 2021 und weitet sie zudem aus. Neu ist dabei eine Sonderregelung für die Monate November und Dezember 2020, mit der Unternehmen unterstützt werden sollen, die nicht direkt oder indirekt von den November-/Dezember-Schließungen betroffen sind und "daher keinen Anspruch auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe für diese Monate haben", wie es in einem internen Fraktionspapier heißt.
Für diese Unternehmen reicht ein Umsatzeinbruch entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten von mindestens 40 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten November bzw. Dezember 2019, "um Anspruch auf Überbrückungshilfe III für November und/oder Dezember zu erhalten". Die maximale Förderung pro Monat wird von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht und vergrößert den Kreis der antragsberechtigten Unternehmen. Die bisherige Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten entfällt. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Wie es heißt, könnten Hiulfen für diese Monate im Rahmen von Überbrückungshilfe III rückwirkend für November und oder Dezember beantragt werden, allerdings nur für diese Monate, nicht für den gesamten Förderzeitraum.
In einer gemeinsamen Erklärung haben indes der Präsident des Deutschen Brauer-Bundes (DBB), Dr. Jörg Lehmann, und der Präsident des Verbandes der Privaten Brauereien Deutschland, Detlef Projahn, erneut an den Bund appelliert, Brauereien, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, staatlich zu unterstützen. Ein Ende des Lockdowns für das Gastgewerbe und für Veranstaltungen sei derzeit nicht in Sicht, heißt es. Zulieferer, die existenziell auf das Gastgewerbe und auf Veranstaltungen angewiesen sind, fielen dabei derzeit weitgehend unter den Tisch.
Projahn sagte, viele der familiengeführten Unternehmen stünden am Abgrund. Diese Betriebe bräuchten jetzt faire Überbrückungshilfen für eine klare Zukunftsperspektive. Auch Lehmann forderte eine "zielgerichtete finanzielle Unterstützung zur Existenzsicherung".
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Berichts war unklar von einer Verlängerung der Überbrückungshilfe III in Januar/Febraur 2021 und die entsprechenden Regelungen für Betriebe die Rede. Wir haben das korrigiert.