Im Streit zwischen den Biermarken Budweiser der Tschechen und Budweiser bzw. Bud der amerikanischen Anheuser-Busch ist nach 12 Jahren Rechtsstreit in Österreich eine Entscheidung gefallen: In der Alpenrepublik darf das Getränk der Amerikaner als Bud bzw. American Bud verkauft werden. Der OGH berief sich in seiner Entscheidung auf den EuGH.
Die tschechische Brauerei Budweiser hatte 1999 beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Bud erwirkt, die in der Folge vom Oberlandesgericht und vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde. In Deutschland hingegen darf Bud wegen der Verwechslung zu Bit nicht verkauft werden.