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Hilfe für Brauereigaststätten

Aufatmen unter den Brauern. Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember verbessert und vereinfacht.

Künftig ist der Gaststättenanteil "unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens" - also  z.B. Brauereien - antragsberechtigt. Hierauf haben sich die Bundesregierung, das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften.

"Das ist ein wichtiges Signal, da viele Brauerei-Gaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. 4. 2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

 

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