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Brauerei Beck scheitert in Karlsruhe

Die Brauerei Beck, Bremen, ist laut übereinstimmenden Meldungen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Gewerbesteuerbescheid aus dem Jahr 2002 in Höhe von knapp 150 Mio Euro vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mit einer Gesetzesänderung, aus der die Steuerforderung resultierte, habe der Bund weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, hieß es.

Beck war 2002 für 1,8 Mrd Euro an die damalige Interbre verkauft worden (INSIDE 402). Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne nicht nur aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften, sondern auch von Personengesellschaften fällig. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Viele Unternehmen müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch künftig beim Verkauf von Firmenanteilen Gewerbesteuer zahlen.

In einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft im Juli 2002 "verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dass die Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft dabei die Gewerbesteuer schuldet, obwohl der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils beim veräußernden Gesellschafter verbleibt, verletzt das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht. Auch das rückwirkende Inkraftsetzen der Vorschrift für den Erhebungszeitraum 2002 steht im Einklang mit der Verfassung."

Das Urteil im Wortlaut
 

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