Dem Neumarkter Lammsbräu wurde vom Landgericht Nürnberg im April 2010 eine Klage der Wettbewerbszentrale Bad Homburg gegen das erste zertifizierte Biomineralwasser Biokristall zugestellt. Darin verlangt die Wettbewerbszentrale, die Bezeichnung und das Qualitätssiegel Biomineralwasser nicht mehr zu verwenden. Begründung ist im Wesentlichen, dass Mineralwasser nicht unter die EG-Bio-Verordnung falle. In einer gemeinsamen Resolution haben sich nun die Bioverbände Bioland, Naturland, Biokreis und AOEL für den von der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. definierten ganzheitlichen Qualitätsstandard für Biomineralwasser ausgesprochen und sich damit gegen die Wettbewerbszentrale gestellt. (12.08.2010; 16:27 Uhr)


