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Biermix: Mehr-Steuer vertagt

Die Finanzminister der Länder haben heute eine Initiative von NRW, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland zur steuerlichen Entlastung bei der Besteuerung von Biermischgetränken beschlossen. Bis Ende 2030 sollen die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten nicht bei der Steuererhebung berücksichtigt werden. Dies sei im Rahmen der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie möglich, hieß es aus Berlin. Der Bundesfinanzminister muss dem Verstoß noch zustimmen; dann nimmt das Ganze den parlamentarischen Weg bis zum Bundestag.

Im Rahmen der Corona-Hilfen wurden bereits die Steuersätze der Biersteuermengenstaffel befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf den Stand zum 31. Dezember 2003 abgesenkt. Bei den Biermixen ist die Sache etwas komplizierter. Wie berichtet (INSIDE 814) wurden Biermixe in der Vergangenheit in Deutschland lange Zeit als Fertigprodukt per Grad Plato besteuert; Anfang 2018 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Praxis. Seither dürfen Biermixe nur noch bezogen auf den Trockengehalt der Stammwürze im Bier selbst – also vor dem Vermischen – besteuert werden.

Die EU hat mittlerweile aber die Rechtsgrundlage geändert, auf die sich der EuGH seinerzeit stützte. Bis zur Einführung der neuen - und aus deutscher Sicht auch alten - Regelung gilt aber je nach Bedarf eine Übergangsregelung, die sich bis 2030 erstrecken kann. Diese Frist soll nun ausgenutzt werden, um Corona geschädigte Brauereien zu entlasten. Für den Übergangszeitraum dürfte nun aller Voraussicht nach die aktuelle Besteuerungspraxis beibehalten werden, wonach die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato unberücksichtigt bleiben.

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