Warsteiner Alkoholfreidarf weiterhin als „Vitali-sierend“ bezeichnet werden. So urteilte das Landgericht Arnsberg. Die Kammer für Handelssachen wies damit die Klage des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft zurück.
Richter Siedhoff in der Begründung: „Das Wort vitalisierendverspricht keine Verbesserung des Gesundheitszustands, sondern ist ein allgemeiner Ausdruck wie anregend, aufmunternd oder belebend.“ Es sei kein Bestandteil der Health Claim-Verordnung. Revision gegen das Urteil ist möglich.


