Das Bundesverfassungsgericht hält das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg mit dem Grundgesetz vereinbar. Die gegen das Verkaufsverbot gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde von der obersten gerichtlichen Instanz verworfen, ein entsprechender Beschluss aus Karlsruhe heute veröffentlicht. Seit dem 1. März darf in Baden-Württemberg von 22 Uhr bis 5 Uhr kein Alkohol mehr in Ladengeschäften aller Art sowie Tankstellen, Kiosken und Supermärkten verkauft werden. Davon ausgenommen sind nur Betriebe mit Gaststättenkonzession. (09.07.2010, 09.50 Uhr)