Der Bundestag hat gestern eine lang erwartete Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die eine Pfandpflicht auf nunmehr fast alle Einwegflaschen und auf Getränkedosen ab 2022 vorschreibt. Bislang gibt es noch immer pfandfreie Getränke - etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure. Bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024.
Zudem müssen Gastronomiebetriebe ihren Kunden ab 2023 beim Straßenverkauf auch Mehrwegvarianten anbieten. Ausnahmen gelten dabei für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben. Ab 2025 sollenzudem mindestens 25 % Altplastik in einer PET-Flasche receycelt sein, ab 1. Januar 2030 liegt die Quote dann bei mindestens 30 %.