Vor der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I gab es heute eine mündliche Anhörung in Sachen Benediktiner. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale gegen Bitburger, und zwar wegen der aus ihrer Sicht irreführend gestalteten Produktausstattung und Bewerbung der in Lich hergestellten Marke Benediktiner.
Die Bewerbung des Biers mit dem Benediktiner-Kloster in Ettal und den bayerischen Alpen im Hintergrund, so die Wettbewerbszentrale, erwecke den verbrauchertäuschenden Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt.
Bitburg bestreitet eine Herkunftstäuschung. Die Braugruppe ist der Meinung, die Hinweise auf Ettal erfolgten in zulässiger Weise, da sich dort der Geschäftssitz des Unternehmens befindet. Auf dem Etikett ist der Hinweis "Gebraut in Lich" angebracht.
2011 hatte sich Bitburg entschlossen, an einer eigenen Weißbier-Lösung zu stricken. Über Techniker entstanden Kontakte zur Benediktinerabtei in Ettal. Das unweit von Oberammergau in den Garmischer Alpen gelegene Kloster hatte seit Jahren vergeblich versucht, dem großen Vorbild, dem Priorat Andechs, nachzueifern. Immer wieder versuchte Pater Johannes, Leiter der Ettaler Klosterbetriebe, die vielleicht 15.000 hl kleine Klosterbrauerei aus der Bedeutungslosigkeit zu holen. 2011 war es dann soweit. Die Vermarktung des für Bier vielversprechenden Namens Benediktiner überließ Johannes der Bitburger Braugruppe (INSIDE 625). Den Mönchen fließt seitdem eine Art Nutzungsgebühr zu. Eine gemeinsame Benediktiner Weißbräu GmbH wurde gegründet, die als Absender für Bitburgs neues Benediktiner Weizen fungierte. Benediktiner wurde seitdem zum Erfolgsgaranten für Bitburger - mit stets hohen Zuwächsen, auch dank einer Markendehnung mit Benediktiner Hell.
Das LG München hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 14. Juli bestimmt.