Gibt es wegen zurückgehender Corona-Fallzahlen bald Erleichterungen für die Gastronomie, die über die Aufhebung der Sperrstundenregelung hinausgehen? Bei einer Sitzung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder am kommenden Mittwoch soll laut internen Unterlagen beschlossen werden, ab 4. März den Zugang zur Gastronomie wieder unter 3G zu stellen: für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test. Das soll dann auch für Übernachtungsangebote gelten.
Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) sollen dann wieder für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet werden können. Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können dann, die Zustimmung der Ministerpräsidenten vorausgesetzt, Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.
Unklar ist noch, wie viele Menschen bei Veranstaltungen in Innenräumen und im Freien teilnehmen dürfen. Derzeit ist einer Auslastung von maximal 40 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität in der Diskussion, wobei die Personenzahl von 4.000 Zuschauenden nicht überschritten werden dürfte. Bei Veranstaltungen im Freien wäre dann demnach maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden dürfte.
Alle genannten Vorschläge müssen noch beschlossen werden, sind also noch nicht rechtskräftig.

