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Auflagen für Rewes Coop-Übernahme

Das Bundeskartellamt hat in dem Fusionskontrollverfahren Rewe/Coop heute einen Entscheidungsentwurf an die verfahrensbeteiligten Rewe und Coop sowie die Edeka Zentrale, die Edeka Nord, an Tengelmann und an den Markenverband als Beigeladene versendet. Die angestrebte Fusion wird darin in groben Zügen als genehmigungsfähig dargestellt.

 

Allerdings führt die Übernahme des Supermarktgeschäfts des norddeutschen Regionalanbieters Coop (200 Sky-Outlets) in acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken zu einer Behinderung des Wettbewerbs. Laut Kartellamts- Chef Andreas Mundt haben Rewe und Coop allerdings zur Beseitigung der Wettbewerbsprobleme bereits Zusagenangebote zum Verkauf von Standorten an andere Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels angekündigt, "die die wettbewerblichen Probleme voraussichtlich beseitigen können."

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