Die von vielen Merkwürdigkeiten (u.a. INSIDE 613) begleitete zweite Insolvenz der Geislinger Adler-Brauerei im Jahr 2010 ist nun auch juristisch aufgearbeitet: Zwei damalige Geschäftsführer und ein Berater, die seinerzeit wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs, Bankrott-Vergehens, nicht abgeführter Sozialbeiträge und in einem Fall Unterschlagung eines Firmenautos angezeigt worden sein sollen, kamen jetzt laut Geislinger Zeitung vor dem Geislinger Amtsgericht mit "moderaten Geldstrafen" davon - im Fall der beiden Geschäftsführer wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung jeweils 55 Tagessätze à 40 Euro beziehungsweise 45 à 60 Euro, beim Berater waren es laut Zeitung 80 Tagessätze à 20 Euro, weil er einen nicht bezahlten Firmenwagen nach der Insolvenz weiter benutzt habe.
Adler Geislingen: Juristisches Ende

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