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AB Inbev muss für Handelsrestriktionen zahlen

AB Inbev soll nach einer Entscheidung von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager 200,46 Mio Euro Geldstrafe zahlen. Der Konzern, heißt es, habe in Belgien seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, und zwar im untersuchten Zeitraum 9. Februar 2009 bis zum 31. Oktober 2016.

Wegen seines hohen Marktanteils in Belgien (bis zu 40 % alleine mit Jupiler) konnte AB Inbev dort seine Preise hoch ansetzen - anders als In Holland. In Folge habe der Konzern, heißt es, versucht, Importe von Jupiler aus Holland nach Belgien zu verhindern - u.a. über bestimmte Verpackungen, die für den holländischen Markt verändert wurden, und Mengenbeschränkungen für holländische Händler.

Das kartellrechtliche Verfahren gegen AB Inbev wurde am 30. Juni 2016 eröffnet; weil der Konzern kooperierte und selbst Abhilfe versprach, sei die Geldbuße um 15 Prozent reduziert worden, heißt es. U.a. habe AB Inbev versprochen, künftig Verbraucherinformationen auf den Verpackungen in Französisch und Holländisch aufzudrucken und damit den grenzüberschreitenden Handel wieder zu erleichtern.

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