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Zuckersteuer: US-Großstadt prescht vor

In den USA hat Philadelphia als erste Großstadt eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt. Gegen den energischen Protest der Industrie - u.a. der American Beverage Association - stimmte der Stadtrat der 1,5 Mio Einwohner-Stadt für die Steuer von 1,5 Cent pro Unze (circa 28,3 Gramm) für alle zuckerhaltigen Getränke und Light-Limonaden. Umgerechnet auf die Dose Coca-Cola sind das 16 Cent. Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2017.

 

Die Argumentation von Befürwortern wie Gegnern der sog. Zuckersteuer sind aus vielen ähnlichen Diskussionen in anderen US-Metropolen bekannt. Während die eine Seite die Fettleibigkeit vieler Amerikaner ins Feld führt und sich Steuermehreinnahmen in beträchtlicher Höhe verspricht - in Philadelphia sollen es bis zu 90 Mio Dollar sein -, argumentieren Herstellerverbände nicht ohne Hintersinn, die Steuer belaste vor allem die Armen. Die American Beverage Association, der auch Coca-Cola und Pepsi angehören, soll gar mit Klagen gegen das neue Gesetz gedroht haben. In den USAS bestehen traditionell große Vorbehalte gegen mutmaßlich staatliche Bevormundung.

 

Vor zwei Jahren war San Francisco an der Einführung einer Zuckersteuer gescheitert, Bei einer Abstimmung hatte sich zwar die Mehrheit der Wähler für eine Limo-Steuer ausgesprochen, das Referendum scheiterte aber an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Die Nachbarstadt Berkeley führte dagegen als erste US-Stadt eine Besteuerung zuckerhaltiger Getränke ein. Sie war bis zu der Entscheidung in Philadelphia auch die einzige US-Stadt, in der sich diese Abgabe durchsetzen ließ.

 

In Großbritannien wurde eine vergleichbare Steuer jüngst beschlossen - sie gilt dort ab 2018. In Deutschland wurstelt sich die Politik wieder mal so rum. Im März sprach sich Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) gegen eine derartige Abgabe aus – u.a. mit Verweis auf hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Von Kritikern wird die Steuer gern als „Strafsteuer“ oder „Strafabgabe“ bezeichnet, was wenig sachdienlich ist. Eltern, die ihren Kindern zuckerhaltige Getränke verabreichen, werden ja auch nicht bestraft.

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