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Wirte dürfen Fassbier abschreiben

Bei einem "Gastronomie-Gipfel", der am gestrigen Abend auf Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattfand, konnten Dehoga und Deutscher Brauer-Bund (DBB) immerhin eine wesentliche Forderung durchsetzen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte zu, die Überbrückungshilfe III zu ergänzen. Die Regelung zur Abschreibung verderblicher Ware soll nicht nur für Hersteller und Großhandel gelten, sondern auch Gastronomie und Hotellerie einschließen. Damit würden Brauereien (aber auch andere Getränkehersteller und -händler) nicht mehr den Forderungen von Gastronomen oder Hoteliers ausgesetzt, abgelaufene Getränke und Fassbier zurückzunehmen und die Umsätze zu erstatten.

DBB-Präsident Dr. Jörg Lehmann (Paulaner) forderte darüberhinausgehende Unterstützung für die vom Zusammenbruch des Fassbiermarktes getroffenen Brauereien. Die reine Umsatzbetrachtung der Überbrückungshilfe werde der Situation nicht gerecht, weil sie das wahre Ausmaß der Lockdowns für die Brauereien dramatisch unterschätze. Flankiert wurde er dabei von den Lobby-Kollegen der Fleisch-, Fisch-, Milch- und Gemüsewirtschaft. Auch die erzielten mit ihren Absätzen in der Gastronomie deutlich höhere Deckungsbeiträge als im Einzelhandel.

Altmaier beteuerte, der Bund werde sein Impfversprechen im Sommer einlösen, womit zunehmende Lockerungen verbunden sein werden. Die Regierung werde die Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres verlängern. Er plädierte für eine dauerhafte Beibehaltung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie.

 

 

 

 

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