Mehrere bekannte Festwirte wollen ihre Versicherung jetzt per Klage dazu bringen, ihnen die durch den Ausfall des Oktoberfestes 2020 entstandenen Schäden zu ersetzen. Es sind neben Michael Schottenhamel (hier geht es um rund 400.000 Euro) auch Peter Inselkammer, Eduard Reinbold, Arabella Schörghuber, Hans Stadtmüller, Ricky Steinberg und Stephan und Sebastian Kuffler (alle klagen im "mittleren sechsstelligen Bereich").
Das Oktoberfest war bereits im April 2020 wegen Corona abgesagt worden. Schottenhammel wird heute damit zitiert, seine Versicherung (laut SZ die Deutsche Sport & Entertainment Versicherungsgemeinschaft DSE) lehne Zahlungen u.a. mit der Begründung ab, dass es keine schriftliche und somit förmliche Absage der Wiesn, sondern nur eine Absage per Pressekonferenz gegeben habe. Er und seine Kollegen sollten erst einmal nachweisen, dass das Oktoberfest ohne Corona tatsächlich stattgefunden hätte und dass sie als Wirte dafür auch wieder den Zuschlag bekommen hätten.
Immer wieder sind in diesem Jahr Gastronomen gegen ihre Versicherungen vor Gericht gezogen, etwa der Wirt der Sankt Emmeramsmühle in Oberföhring, der vom LG München genau 427.169,86 Euro zugesprochen bekam, und kurz zuvor der Wirt des Münchner Biergartens Augustinerkeller, Christian Vogler (rund 1 Mio Euro).