Mit einem "klageabweisenden Versäumnisurteil" hat das Landesarbeitsgericht in Hamm gestern die Causa "Putzfrau gegen Bierkönig" entschieden - jedenfalls vorläufig. Bekanntlich fordert die ehemalige Putzfrau Gabriele W. von Warsteiner-Chef Albert Cramer Lohnnachzahlungen und Schmerzensgeld wegen angeblicher Drohbriefe ihres früheren, sehr kurzzeitigen Arbeitgebers.
Gestern erschien sie aber nicht zur Verhandlung; ihre nachgesandten Entschuldigungen (kranker Vater etc.) ließ das Gericht aber nicht gelten - sie hätte dann ja, wie A. Cramer auch, einen Anwalt schicken können. Eine Woche hat W. Zeit, Einspruch zu erheben. (24.04.2009, 11:00 Uhr)