Die Sektkellerei Schloß Wachenheim und Herres Sekt, beide ansässig in Trier, dürfen ihren Perlwein (Vino frizzante) künftig mit der Abkürzung IGT (Indicazione Geografica Tipica) versehen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nun entschieden. Beim letzten Verhandlungstermin hatten die Richter noch gezögert. Wachenheim und Herres Sekt hatten gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz - in einem Fall seit acht Jahren - um das Recht der IGT-Kennzeichnung gekämpft. Die Richter bepfanden nun, dass die Bezeichnung zulässig ist, auch wenn der Prosecco in Trier hergestellt wird. Entscheidend sei, dass der Grundwein aus Italien kommt. Immerhin haben die Trierer nun Recht bekommen. Allerdings hätten sie die Bezeichnung nach neuem EU-Recht ohnehin künftig gebrauchen dürfen. Nun tun sie es mit richterlichem Segen. (4. Mai 2009, 16.06 Uhr)