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Verkauf to Go beeinflusst Finanzhilfen nicht

Der Verkauf von Essen und Getränken to Go ist auch im seit 2. November verordneten Teil-Lockdown erlaubt. Viele Gastronomen hatten die Befürchtung, dass sich der Umsatz des Außer-Haus-Geschäfts auf die pauschalen Entschädigungszahlungen negativ auswirkt. Doch nun hat der Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) in diesem Punkt Entwarnung gegeben.

Demnach habe Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einer Online-Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag klargestellt, dass Außer-Haus-Umsätze nicht angerechnet werden sollen. Im Umkehrschluss würden sie aber auch nicht bei den angekündigten Entschädigungszahlungen auf Basis der Umsätze aus dem Vorjahresmonat berücksichtigt. Bis Ende des Monats sollen laut Altmaier mindestens Abschlagszahlungen geleistet werden können. 

Bund und Länder hatten bei ihrer Entscheidung für den "Lockdown light" beschlossen, kleineren Unternehmen pauschal 75 Prozent der Umsatzeinbußen zu ersetzen. Größere sollen 70 Prozent bekommen. Berechnungsbasis dafür seien die Umsätze von November 2019.

Neue Details gibt es auch für Unternehmen, die vom Teil-Lockdown indirekt betroffen sind. Altmaier erklärte in der Sitzung, dass mit dem Finanzministerium geklärt worden sei, dass Hilfsgelder an solche Firmen fließen soll, die 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen gemacht hätten, die nun geschlossen sind.

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