Die Underberg KG hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Erfolg errungen und darf weiterhin mit den Slogans „Garantie für verdauungsfördernde Eigenschaften”, „weltweit im Dienst des Wohlbefindens”, oder „Besonders nach dem Essen ist Underberg für den Magen und das Wohlbefinden angebracht” werben.
Der Antrag des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie auf einstweilige Verfügung wurde vom OLG abgeschmettert. Sollte im Hauptverfahren vor dem Landgericht Kleve ein ähnliches Urteil erfolgen, will die Schutzvereinigung die Causa vom Europäischen Gerichtshof klären lassen. (23.03.2010, 14:32 Uhr)