Edeka und Tengelmann lassen nicht locker: Vor dem OLG Düsseldorf (das auch die Einsprüche von u.a. Carlsberg und Radeberger gegen die Bußgeldbescheide in Sachen Bier-Kartell behandeln wird) wird heute die Beschwerde der beiden (mittlerweile weitgehend fusionierten) LEH-Giganten gegen das vom Bundeskartellamt im April 2015 verhängte Fusionsverbot verhandelt. Dieses Verbot wurde später durch eine Sondererlaubnis des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) gekippt.
Die Entscheidung des OLG wird deshalb mit Spannung erwartet, weil sich zum einen Edeka prinzipiell Klarheit darüber erhofft, ob und wie der Konzern auch künftig Übernahmen durchführen darf. Tengelmann strebt offenbar auch Schadenersatzforderungen gegen die öffentliche Hand an, wenn das OLG feststellen sollte, dass das Fusionsverbot seinerzeit unrechtmäßig erfolgt sei.