Die Tankstellen-Pächterin
Annette Eisenberg aus Konstanz hat stellvertretend für 1850 Tankstellenbetreiber Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot eingelegt.
In Baden-Württemberg dürfen Tankstellen und Kioske seit 1. März zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen. Die Karlsruher Richter kündigten an, noch in diesem Jahr über die Beschwerde zu entscheiden. (23.8.2010, 12.15 Uhr)