Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich vom Landgericht Frankfurt in ihrem Vorgehen gegen die Radeberger Gruppe in Sachen Corona Extrabestätigt. Der DUH war es in der Verhandlung (deren Urteil erst jetzt bekannt wurde) vordergründig um eine Erstattung der durch eine Abmahnung entstandenen Kosten gegangen. Letztlich wurde damit nach Interpretation der DUH aber auch richterlich entschieden, dass die Praxis von Radeberger, leere Mehrweg-Corona-Flaschen zwar wieder nach Mexiko zurückzubringen, dann aber als Einweg wieder in anderen Ländern in Umlauf zu bringen, nicht dem deutschen Mehrweg-Gedanken entspreche.
Diese Praxis, so die DUH in einer Stellungnahme, verstoße nicht nur gegen die Verpackungsverordnung, sondern habe Radeberger auch einen "Verkaufsvorteil von vier Euro pro Kasten Bier gegenüber rechtstreuen Brauereien" verschafft. Was sich wiederum daraus ableiten lässt, ist derzeit noch Gegenstand diverser Untersuchungen (ISNIDE 658).