Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Begrenzung der Marktmacht des größten deutschen Lebensmittelhändlers Edeka eine herbe Niederlage erlitten. Das OLG Düsseldorf hob am Dienstag eine Pilotentscheidung der Wettbewerbshüter auf. Dabei waren die Aussagen der Zeugen Rotkäppchen-Mumm, Schloß Wachenheim, Henkell und Freixenet von zentraler Bedeutung. Das OLG begründete das Urteil wie folgt:
Es sei nicht feststellbar, dass die Edeka eine besondere Marktmacht ausgenutzt habe, indem das Unternehmen “Hochzeitsrabatte” und verbesserte Zahlungsziele von vier Sektherstellern gefordert hatte. Die Rabatte seien vielmehr das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleich starken Parteien gewesen. Dies habe die Vernehmung zahlreicher Zeugen ergeben, insbesondere der Verhandlungsführer bei den Sektherstellern. Die Marktstärke von Edeka sei durch die Gegenmacht der Sekthersteller ausgeglichen worden. Edeka sei als Vollsortimenter auf die Produkte der Sekthersteller angewiesen gewesen, da der Endkunde sie aufgrund der Bekanntheit der Marke im Sortiment erwarte. Daher habe es Verhandlungen auf Augenhöhe gegeben, was unter anderem daran erkennbar sei, dass alle vier Sekthersteller die Ausgangsforderung von Edeka teils erheblich hätten reduzieren können.
"UNFAIRE VERHALTENSWEISE LEGITIMIERT"
Als sogenannte Beigeladene verfolgten auch der Markenverband und der Edeka-Konkurrent Rewe den Prozess in Düsseldorf. Der Markenverband kündigte den Gang in die nächste Instanz an. Man wolle darauf hinwirken, “dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird“. Das OLG habe mit dem Urteil “unfaire Verhaltensweisen scheinbar legitimiert”.