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Schweizer Krux mit dem Brauer-Wasser

Um die "Wesensbestimmtheit" von Wasser im Bier ist in der Schweiz eine deftige Diskussion entbrannt - besser: kümmert sich jetzt der Bundesrat. Zuvor hatte es in den letzten Monaten allerlei Irritationen um Grundregeln zum Schutz der Marke "Schweiz" gegeben, die eigentlich schon 2013 beschlossen worden waren. In diesen Swissness-Bestimmungen (die dafür sorgen sollen, dass Schweiz nur draufstehen darf, wenn auch Schweiz drin ist) heißt es u.a. auch, dass das Produkt zu mindestens 80 % aus der Schweiz kommen muss. Wasser aus der Schweiz fiel - bis auf Mineral- und Quellwasser - bislang aber nicht darunter: Man wollte so verhindern, dass z.B. ausländische Fruchtessenzen einfach mit einheimischem Wasser aufgemischt würden und dann als Schweizer Produkt auf den Markt gelangten.

 

Dass man die Rechnung dabei ohne  die Bierbrauer gemacht hatte, fiel allen Beteiligten offenbar erst danach ein (bzw. auf). Plausibel wiesen Brauer darauf hin, dass sie für ihre Produkte Wasser benötigen - und dass es ja wohl Unsinn sei, Bier, das mit Malz und/oder Hopfen aus der Schweiz gebraut worden sein, nicht als Schweizer Produkt vermarkten zu dürfen. Heute hieß es beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), dass der Bundesrat seine Vorschläge für die Verordnung zum Swissness-Gesetzespaket entsprechend anpassen wolle. Die Verordnung werde nicht alle Getränketypen abschliessend regeln; eine Prüfung im Einzelfall müsse möglich bleiben. Im Einzelfall seien auch die Erwartungen der Konsumenten an ein Schweizer Produkt zu berücksichtigen.

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