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Schubert-Witwe obsiegt vor dem BGH

Ob die heute 30jährige Witwe Meharit des früheren Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert unterm Strich tatsächlich etwas erbt, bleibt angesichts der Steurschulden Schuberts dahingestellt; immerhin hat die Frau nach einem endlosen Gerichtsmarathon jetzt endgültig Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof wies die Klage einer Umweltstiftung zurück, die Schubert zusammen mit seiner ersten Frau gegründet hatte und der er zuerst das Erbe versprochen hatte. Der BGH erkannte aber offenbar eine handschriftliche Änderung Schuberts zugunsten von Meharit Schubert für rechtens an.

 

Um das Erbe Schuberts (der mit 90 Jahren gestorben war) gab es bis zuletzt immer wieder heftigen Streit; inzwischen wurde auch die Leiche Schuberts exhumiert, es fanden sich darain angeblich Spuren starker Medikamente. Aus diesem Grund gab es auch Ermittlungen gegen Meharit Schubert; an der Geschichte weiden sich lokale Medien seit Jahren.

BGH urteilt zum Wohl von Frankfurter Bierkönig-Witwe

Bild: BGH urteilt zum Wohl von Frankfurter Bierkönig-Witwe. Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter \

Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei.
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Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei.
Bild: © 2013 AFP Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei.

Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei. Die Klage einer von Schubert eingerichteten Umweltstiftung, die er gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau in einem Vertrag noch als Erbin eingesetzt hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil zurück.

Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

BGH urteilt zum Wohl von Frankfurter Bierkönig-Witwe - Lesen Sie mehr auf:
www.donaukurier.de/nachrichten/panorama/D-Justiz-Bier-BGH-urteilt-zum-Wohl-von-Frankfurter-Bierkoenig-Witwe;art154670,2789015

BGH urteilt zum Wohl von Frankfurter Bierkönig-Witwe

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Bild: © 2013 AFP Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei.

Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei. Die Klage einer von Schubert eingerichteten Umweltstiftung, die er gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau in einem Vertrag noch als Erbin eingesetzt hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil zurück.

Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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Bild: © 2013 AFP Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei.

Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei. Die Klage einer von Schubert eingerichteten Umweltstiftung, die er gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau in einem Vertrag noch als Erbin eingesetzt hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil zurück.

Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei. Die Klage einer von Schubert eingerichteten Umweltstiftung, die er gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau in einem Vertrag noch als Erbin eingesetzt hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil zurück.

Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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Die 30 Jahre alte Witwe des mit 90 Jahren verstorbenen Frankfurter "Bierkönigs" Bruno Schubert ist endgültig Alleinerbin des einstigen Besitzers der Henninger-Brauerei. Die Klage einer von Schubert eingerichteten Umweltstiftung, die er gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau in einem Vertrag noch als Erbin eingesetzt hatte, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil zurück.

Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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Schubert war im Herbst 2010 im Alter von 90 Jahren gestorben. Er hatte nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die damals 26-jährige Klägerin im Juli 2009 geheiratet und machte sie wenig später zur Alleinerbin. Schuberts handschriftliche Ergänzung des Testaments erklärte der BGH nun für rechtens.

Ob es für die junge Frau allerdings was zu Erben gibt, ist offen: Über den Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, weil Schubert, der die Brauerei 1979 verkaufte, dem Finanzamt rund 16 Millionen Euro Steuern schuldig geblieben sein soll.

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