Im Streit um Lieferantenrabatte nach der Plus-Übernahme von Tengelmann durch Edeka hat das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof BGH einen Erfolg erzielt.
Der Kartellsenat hob nun in einer Grundsatzentscheidung zum Anzapfverbot ein Urteil des Oberlandesgerichts OLG Düsseldorf vom November 2015 in wichtigen Teilen auf, das Edeka recht gegeben hatte (Az.: KVR 3/17).