Red Bull kann die Farbkombination blau und silber auf seine Dosen wohl nicht als Farbmarke schützen lassen - jedenfalls nicht, wenn es nach dem EU-Gericht geht, das laut Agenturmeldungen heute eine ungenaue Beschreibung der Farbzusammensetzung moniert hat. Der österreichische Konzern kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Geklagt hatte schon vor Jahren die Warschauer Firma Optimum Mark. Gegen eine Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) aus dem Jahr 2014 hatte Red Bull Rechtsmittel eingelegt.