In einem Rechtsstreit des Bayerischen Brauerbundes gegen die holländische Bavaria Brauerei in Italien hat das Berufungsgericht in Turin nur in einem Fall für die Bayern entschieden. Das Verbot für fünf weitere Bavaria-Marken wurde in Turin nun abgewiesen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist das Verbot der Benutzung von insgesamt sechs für die Bavaria Brauerei in Italien geschützten Bavaria-Marken. Der Bayerische Brauerbund hatte das Verfahren in 1. Instanz gewonnen.