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Rad und Handy vom Chef

Eine heute vom Bundesarbeitsgericht (BAG) veröffentlichte Entscheidung in Sachen Quick-Commerce hat bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) das erwartbar positive Echo gefunden. Das BAG hatte entscheiden, dass Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“) Anspruch darauf haben, "dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon."

Das sei ein "starkes und wegweisendes Signal, um faire und gleiche Arbeitsbedingungen in der Branche herzustellen“, sagte Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender. Bisher war sei es "Praxis" gewesen, dass viele Rider ihr eigenes Fahrrad und Mobiltelefon zum Ausliefern nutzen und eine Verschleißpauschale als Gutschein erhielten. Adjan: „Damit wurde der Stundenlohn, der mit zehn bis elf Euro nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, unterlaufen. Das ist nun endlich vom Tisch, dass Lieferando die Kosten für die Arbeitsmittel auf seine Beschäftigten umlegen kann.“

Das BAG urteilte allerdings auch, dass "vertraglich Abweichungen vereinbart werden" können. "Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird." 

Quick-Commerce-Dienste stehen immer wieder wegen ihrer Arbeitsbedingungen in der Kritik. Vor allem der bislang in Berlin ansässige Lieferdienst Gorillas beschäftigt nun die Gerichte. In den kommenden Wochen werden Klagen von ehemaligen Ridern gegen ihre Kündigung verhandelt werden, im Gegenzug steht laut taz aber auch eine Klage des Unternehmens gegen den Wahlvorstand des Betriebsrats an.

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