Der Verband Pro Mehrweg hat erwartungsgemäß die Entschließung des Bundesrates begrüßt, Einheitsflaschen bei Pfandrückstellungen auch künftig mit Individualflaschen gleichzusetzen.Der Geschäftsführende Vorstand von Pro Mehrweg, Günther Guder, erklärt dazu, das Bundesfinanzministerium sei nun "aufgefordert, schnellstmöglich die drohende steuerliche Benachteiligung von Poolmehrweggebinden zu beseitigen."
Der Finanzausschuss der Bundesrates hatte sich am vergangenen Freitag, 13. März, dafür ausgesprochen, das Mehrweg-Leergutsystem und die Verwendung von Einheitsflaschen zu fördern und steuerlich nicht zu benachteiligen. Der betreffende Tagesordnungspunkt 19 (zu dem auch die Beschließung gehörte, der Bundesregierung eine Bepfandung aller Getränke-Einwegflaschen und - Dosen zu empfehlen), war von den grün (mit-)regierten Ländern Hessen und Baden-Württemberg initiiert worden.
Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 19. Februar 2019, das den Verwendern von Einheitsleergut seither Kopfzerbrechen bereitet (INSIDE 840) - weil es sinngemäß auf eine bereits längere bestehende, aber dahin noch nicht vollzogene Rechtslage verwies, wonach bei Pfandrückstellungen Einheitsleergut und Individualleergut unterschiedlich behandelt werden müssten. Demnach gilt, dass das Eigentum an Poolflaschen (zumindest an denen von ungeregelten Pools wie den Euro- und NRW-Flaschen) beim Kauf auf den Käufer übergeht – anders als bei Individualflaschen, die Eigentum von Industrie resp. Handel bleiben und für acht Cent verliehen werden.