Im Schwarzbierlieferungs-Prozess gegen den Vorstandsvorsitzenden der Ottakringer Brauerei AG, Siegfried Menz, und drei weitere Manager geht es nur mehr um einen Schadensbetrag von rund 1 Mio. Euro. Die ursprünglich verfasste Anklage musste modifiziert und deutlich abgestuft werden. Grund: Die einzelnen Finanzämter, die gegen die betroffenen Gastwirte wegen Steuerhinterziehung zu ermitteln hatten, konnten nur bei 54 Firmen ein finanzstrafrechtliches Fehlverhalten feststellen. Ursprünglich war von fast 300 involvierten Gastronomen ausgegangen worden. (21.04.2009, 13.31 Uhr)