Der Capri-Sonne Nachahmer und Aldi-Lieferant Riha Wesergold ist auch in der zweiten Instanz gescheitert: Mit seinem heutigen Urteil hat das OLG Köln bestätigt, dass die Riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, auch mit ihrem neu entwickelten Beutel die Markenrechte der Deutschen SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, verletzt.
Damit darf Rihas Kindergetränk weiterhin auch weiterhin nicht im 200-Milliliter-Folienbeutel in Deutschland vertrieben werden. Gegen das Urteil kann kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden.