Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat der Krombacher Brauerei zu einem späten Erfolg verholfen und Schweppes Sparkling Tea genehmigt. Laut Gerichtsbeschluß liegt bei dem Produkt keine Irreführung der Verbraucher vor. Einige Teehändler hatten beanstandet, dass das Etikett den Eindruck erwecken könnte, dass in dem Getränk aufgebrühter Tee und Fruchtsaft oder Fruchtmark seien. Der Wettbewerbssenat des OLG Hamm sah „nach umfassender Würdigung aller Umstände“ keine Irreführung.
Dies allerdings eh zu spät: Das Produkt wurde von dem deutschen Schweppes-Lizenznehmer Krombacher bereits vor zwei Monaten vom Markt genommen. Wegen Erfolgslosigkeit.