Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) haben sich auf eine Zusatzvereinbarung im gerade verhandelten Entgelttarifvertrag geeinigt. Sie ermöglicht rückwirkend ab 1. März 2020 die Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie und schafft somit rechtlich Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld.
BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante sagte zu der Einigung im Eiltempo, die Sozialpartner hätten mit der Ergänzung zur Kurzarbeit einen "extrem wichtigen Schritt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch die 'Corona-Krise', unternommen." Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender, sagte, man habe "es geschafft, einen Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus zu vereinbaren. Das ist ein Stück weit Sicherheit und sichert das Einkommen für Tausende unserer Mitglieder und die Beschäftigten in der Systemgastronomie.“