Nach dem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz am Mittwoch ist in allen Bundesländern außer in Bayern und im Saarland Wunden lecken angesagt: Die Richter hatten entscheiden, dass die Ausnahmeregelungen für Gastwirtschaften mit Nebenräumen und für einige Diskotheken verfassungswidrig sind. Bayern hat in seinem Nichrauchergesetz solche Ausnahmeregelungen (bis auf das Müncher Oktoberfest in diesem Jahr) erst gar nicht vorgesehen, im Saarland darf ohnehin schon auch in kleinen Eckkneipen geraucht werden.
Spannend wird jetzt die Frage, wie die Länder reagieren. Sie haben bis Ende 2009 Zeit, sich neue Nichtsrauchergesetze auszudenken.
Das oberste deusche Gericht hat ja am Mittwoch zu erkennen gegeben, dass es den Nichtraucherschutz bzw. die entsprechenden Gesetze im Grunde für verfassungskonform hält; anstößig war nur die unterschiedliche Praxis bei Mehrraum- und Einraumkneipen sowie in Diskotheken. Die Länder, die durch die föderalistischen Struktur Deutschlands und wegen chronischer Uneinigkeit noch immer kein bundeseinheitliches Nichtrauchergesetz auf den Weg gebracht haben, haben nun unter dem Strich die Wahl, entwder wie in Bayern auf ein totales Rauchverbot zu setzen oder aber wie im Saarland explizite Ausnahmegenehmigungen für Eckkneipen und andere Sonderfälle zu definieren.
Wahrscheinlicher ist die bayerische Version.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 30. Juli 2008 den Verfassungsbeschwerden von drei Gastwirten aus Baden-Württemberg und Berlinstattgegeben. In kleineren Einraumkneipen wie in bestimmten Diskotheken darf vorerst also - außer in Bayern - wieder geraucht werden, wenn das Publikum älter als 18 Jahre ist. (30.07.2008, aktualisiert um 16:24 Uhr)