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Mindestlohn steigt ab 2017

Der Mindestlohn steigt ab Januar 2017 auf 8,84 Euro / Stunde. Die von der Regierung eingesetzte Mindestlohnkommission hat heute die Erhöhung um 34 Cent / Stunde einstimmig entschieden. Eingerechnet wurden der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst und der Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Für einen Beschäftigten mit Mindestlohn in einem Vollzeitjob bedeutet die Anhebung zum 1. Januar 2017 ein Gehaltsplus von 54,40 Euro brutto im Monat, pro Jahr sind es gut 650 Euro. Die Gewerkschaften hatten einen Mindestlohn von über 9 Euro / Stunde gefordert.

 

Unmittelbar nach der heutigen Entscheidung grummelte der DEHOGA Bundesverband in einer vorbereiteten Erklärung, der neue Mindestlohn stelle "leider eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie dar und macht erneut überproportionale Anpassungen in gastgewerblichen Tarifverträgen erforderlich." DEHOGA-Präsident Ernst Fischer verwies darauf, dass in 10 von 19 DEHOGA-Entgelttarifverträgen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ostfriesische Inseln, Weser-Ems, Spezialtarifvertrag Systemgastronomie) tarifliche Entgelte unterhalb von 8,84 Euro bezahlt würden: "Schon jetzt hat der Mindestlohn in einem großen Ausmaß Kosten und Bürokratie in die Höhe getrieben und Erträge gemindert."  

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