In einem von rund zwei Dutzend Strafverfahren, in denen die beiden Streitbrüder Johannes und Heinrich Becker verwickelt sind, hat das Landgericht Köln letzte Woche ein Urteil gesprochen und den Antrag der L&T auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten der Privatbrauerei Gaffel abgelehnt.
Demnach bleibt die Privatbrauerei Gaffel Gesellschafterin der Lütticke & Tschirschnitz Gastronomie-Getränke GmbH L&T. Das Vorhaben des L&T-Mehrheitsgesellschafters Johannes Becker jun., die Gaffel mit ihrem 25,01 %igen Anteil aus der L&T auszuschließen, ist vorerst gescheitert.