Lange Zeit sah der ehemalige Carlsberg-Boss als der sichere Verlierer im Verfahren gegen das sogenannte Bierkartell aus. Nach dem überraschenden Rückzug der Radeberger Gruppe hatten nur noch Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250 Mio. Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio. Euro. Auch Ex-Carlsberg-Chef Burgard sollte zahlen: nämlich 300.000 Euro.
Mitte der Woche kam es nun zur sensationellen Wende: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Damit folgte das Gericht der Auffassung der Carlsberg-Verteidigung, dass die Tat Anfang 2008 beendet worden sei. Bleibt es dabei, gehen sowohl Carlsberg als auch Burgard straffrei aus.
Noch sind nicht alle Hürden überwunden: Laut Oberstaatsanwalt Dr. Daniel Vollmert wird derzeit geprüft, ob man Rechtsmittel gegen das Einstellungsurteil einlege.