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"Kölsch-Kartell": Freispruch für alle

Mit glatten Freisprüchen hat heute der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Manfred Winterscheidt das Verfahren um das mutmaßliche "Kölsch-Kartell" beendet. Die Brauereien Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein resp. die persönlich Verantwortlichen wurden vom Verdacht illegaler Preisabsprachen freigesprochen.

Das Urteil ist eine brutale Watschn für die Gegenseite. Der Senat konnte laut Angaben des Gerichts die angeblichen Bierpreisabsprachen der NRW-Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich laut Gericht lediglich zwei der insgesamt vierzehn Zeugen zu erinnern. Dabei war laut einem Gerichtssprecher die Erinnerung des einen Zeugen zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des Senats insgesamt "chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch", so dass der Zeuge später seine Angaben korrigierte. Bei einem der Betroffenen konnte demnach zudem nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.

Von der Cölner Hofbräu Früh heißt es dazu, das Kartellamt habe "über Jahre in den Medien und auch vor Gericht gestützt auf einseitige Zeugenaussagen behauptet, führende nationale Pilsbrauer hätten sich bei der Preisfestsetzung mit den deutlich kleineren Kölner Herstellern abgestimmt. Im Gegenzug wurden diesen Zeugen für Ihre „Geständnisse“ erhebliche finanzielle Vorteile eingeräumt, teilweise in Millionenhöhe." Alexander Rolff – persönlich haftender Gesellschafter der Cölner Hofbräu - sagte, man sei nun "froh, dass nun das Oberlandesgericht Düsseldorf diese unzulängliche Vorgehensweise durch umfangreiche Zeugenvernehmungen herausgearbeitet und durch eine entsprechende Urteilsfindung gewürdigt hat“. Man habe "im fraglichen Zeitraum 2007 gar keine Preise erhöht", aber trotzdem über Jahre hinweg viel Energie und Geld aufwenden müssen, "um die ungerechten Vorwürfe zu entkräften". 

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Im Kern ging es noch um die Frage, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben. das Verfahren zog sich schier endlos hin. Die drei Brauer hatten sich 2020 auf eine Art Deal einlassen können – Bußgeldminderung
gegen Geständnis. Doch die Einlassungen der Verantwortlichen wurden von Staatsanwaltschaft und Kartellamt nicht als Geständnis interpretiert. Die mittlerweile 13 Jahre alte Kölsch-Posse wurde deshalb seit März neu aufgerollt.

Gegen das Urteil kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.
 

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