Einen Tag vor Prozessbeginn haben die Radeberger Gruppe und ihr damaliger Chef, der heutige Oetker-Boss Dr. Albert Christmann, den Einspruch gegen das vom Bundeskartellamt verhängte Bußgeld zurückgezogen. Ein Schritt, den die Oetker-Tochter offenbar schon länger in Erwägung zog.
So hat Radeberger das Anfang 2014 verhängte Bußgeld als Sicherheit bei einem Dritten hinterlegt. Und konnte sich somit die Zinsen auf das 160 Mio Euro schwere Bußgeld sparen. Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Verzinsung von 5% hätte Radeberger über 30 Mio Euro zusätzlich abdrücken müssen. Der Lebensmittelzeitung teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nun mit, Radeberger hätte die Buße innerhalb der im Bußgeldbescheid vorgesehenen Frist hinterlegt.
Der mit 62 Mio Euro bebußte Carlsberg-Konzern habe nichts hinterlegt. Womit für die Dänen, über deren Einspruch jetzt vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf prozessiert wird, weitere 20 Mio Euro Zinsen im Feuer stehen.