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Kartellamt: Grünes Licht zu Früh

Die im April 2019 zwischen Radeberger-Boss Dr. Niels Lorenz und den Cölner Hofbräu Früh-Gesellschaftern Alexander Rolff und Philipp Müller eingetütete Produktions-Kooperation (INSIDE 824) ist kartellrechtlich in Ordnung. Wie es heute heißt, hat das Bundeskartellamt die Sache durchgewunken. Es bestehe, heißt es in einem Schreiben des Amtes, "kein Anlass für ein Einschreiten":

Ab 2021 soll Früh, wie berichtet, Abfüllung, Produktion und Rampenfunktion für die Kölner Radeberger-Marken übernehmen (Gilden, Sion, Sester, Küppers, Dom undPeters Kölsch) - alles in allem noch gut 300.000 hl. Dafür will Radeberger sein Haus Kölscher Biertradition rsp. deren Braustätte in Köln-Mülheim ab Ende 2020 sukzessive schließen. Wie das Kartellamt jetzt argumentiert, bleibt "gleichwohl Radeberger als Wettbewerber erhalten, da auch zukünftig sämtliche übrigen unternehmerischen Funktionen, insbesondere der Vertrieb und das Marketing für diese sechs Kölsch-Biermarken, durch Radeberger unabhängig von Früh wahrgenommen werden."

Dabei, so das Kartellamt etwas kryptisch, "spricht viel dafür, dass Radeberger die mittels der Kooperation erlangten Effizienzvorteile in Form von preislichen Zugeständnissen gegenüber seinen Abnehmern und/oder verstärkten Vertriebs- und Marketingaufwendungen zur Sicherung seiner Marktposition einsetzen wird. Ebenso hat Früh Anreize, die erlangten Kostenvorteile zur Festigung seiner Position gegenüber den Hauptwettbewerbern Reissdorf und Gaffel zu nutzen."

Die etwas eigenwillige Begründung des Spruches fällt in eine Zeit, da vor dem OLG Düsseldorf aktuell ein Kartellverfahren gegen die drei Kölsch-Brauer Gaffel, Früh und Erzquell anhängig ist.

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