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Hoffnung für Gastrolieferanten und GFGH

Ein bislang noch nicht beschlossenes Arbeitspapier von Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium lässt Hoffnung für Getränkehersteller und Getränkehändler keinem, die von der Gastro-Schließung im November besonders hart betroffen sind.

In dem Papier wird die bislang wenig wirksame Schwelle von 80% Umsatzausfall auf 50 % gesenkt. Wörtlich heißt es:

Unternehmen, die im November 2020 einen Umsatzeinbruch von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2019 erlitten haben und keine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) erhalten, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für den November 2020 beantragen. 

Da der November ja schon bald vorbei ist, dürfte die Hilfe im Fall der Fälle erst im Januar ankommen.

Ebenso soll es Hilfen für Betriebe geben, die in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember mindestens 50 Prozent Umsatzausfall hatten oder mindestens 30 Prozent zwischen April und Dezember. Hier ist der Vergleichsmaßstab der jeweilige Vorjahreszeitraum.

Mit Blick auf die wahrscheinliche Verlängerung des Gastro-Lockdowns wird nun allgemein erwartet, dass auch die entsprechenden Hilfen verlängert werden. Das Programm sieht eine Förderung von maximal 200.000 Euro pro Monat vor. Das Volumen aller Förderungen, die nun neu beschlossen bzw definiert werden, beläuft sich auf 22 Mrd Euro.

 

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