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Härle mit Niederlage vorm Bundesgerichtshof

Der Rechtsstreit um „bekömmliches" Bier der Brauerei Härle ist heute vor dem Bundesgerichtshof in die entscheidende Runde gegangen: Karlsruhe entschied über den Begriff "bekömmlich", mit dem Brauer Gottfried Härle aus Leutkirch sein Bier bewirbt.

Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte die Brauerei 2015 auf Unterlassung verklagt. Härle hat daraufhin vor Gericht  drei Niederlagen erlitten. Und nun vom BGH die vierte kassiert: Die Härle-Brauerei aus Leutkirch darf ihre Biere weiter nicht mit dem Wort „bekömmlich“ bewerben. Nach Ansicht der Richter suggeriert die Werbung, Härles Bier sei weniger gefährlich für die Gesundheit als andere alkoholische Getränke. Dies stelle aber einen Verstoss gegen EU-Recht zum Verbraucherschutz dar.

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