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Glyphosat: Der nächste Hammer

Nächster Hammer in Sachen Glyphosat: Ein US-Bezirksgericht in San Francisco hält den im u.a. Unkrautvernichtungsmittel Roundup enthaltenen Wirkstoff Glyphosat für einen "erheblichen Faktor" für die Krebserkrankung eines Klägers, der damit über Jahrzehnte hinweg seinen Garten bearbeitet haben will. Auch wenn es nun im weiteren Verlauf der Verhandlung noch um die Frage geht, ob und inwieweit der damalige Roundup-Hersteller Monsanto seine Kunden über die Risiken informiert hat und welche rechtlichen Folgen nun auf den deutschen Bayer-Konzern zukommen, der Monsanto 2018 für rund 63 Mrd Dollar übernommen hat - für das Thema Glyphosat ist die Sache nun endgültig prekär.

Vor zweieinhalb Jahren hatte das Münchner Umweltinstitut eine Aufsehen erregende Studie über vermeintliche Glyphosat-Spuren in deutschen Bieren veröffentlicht. Von dem Moment an war der hauptsächlich von Monsanto hergestellte Unkrautvernichter einer breiten deutschen Öffentlichkeit bekannt. EU-weit wurde heftig über eine weitere Zulassung des "Pflanzenschutzmittels" gestritten, mittlerweile darf Glyphosat unter bestimmten Auflagen mindestens fünf Jahre lang weiterverwendet werden.

Darüber, wie diese Auflagen und Ausnahmen aussehen, streiten sich die Experten bis heute. Spannend daran ist (und wird vermutlich in vielen weiteren ähnlichen Prozessen) die Beweiskette: So hatte gleich nach Bekanntwerden der Münchner Studie das Bundesinstitut für Risikobewertung die mutige Bewertung getroffen, man müsse schon täglich 1000 Liter Bier trinken, um die Grenzwerte für Glyphosat zu überschreiten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO dagegen hatte die Chemikalie 2015 als "wahrscheinlich krebserregend für den Menschen" eingestuft. Die US-Umweltschutzbehörde wiederum hatte 2017 erklärt, dass die Chemikalie für Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist.

Erst vor wenigen Wochen allerdings hatten die Richter der Europäischen Union die EU-Lebensmittelbehörde Efsa dazu verdonnert, Studienergebnisse über das Krebsrisiko von Glyphosat öffentlich machen. Bislang hatte die Efsa das mit Verweis auf den Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten, abgelehnt – eine etwas krude Begründung, fanden jetzt offenbar auch die Richter. Zu den betroffenen Konzernen gehört auch die Firma Monsanto, die mittlerweile von Bayer übernommen wurde. Die Verbreitung der Informationen könne "ernsthaft die geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen beeinträchtigen, die die Studienberichte vorgelegt hätten", hatte die Efsa laut einer heute veröffentlichten Zusammenfassung des Urteils argumentiert; zudem "bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung".

Das sahen die Richter anders. Die Öffentlichkeit müsse Zugang nicht nur zu den Informationen über die Emissionen als solche haben, sondern auch "zu den Informationen über die mehr oder weniger langfristigen Folgen dieser Emissionen für den Zustand der Umwelt wie z.B. die Auswirkungen dieser Emissionen auf die nicht zur Zielgruppe gehörenden Organismen."

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