Das Verwaltungsgericht Köln hat die Vollziehung des „Glasverbots“ an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht kippte die Allgemeinverfügung der Stadt Köln nachdem ein Bürger dagegen geklagt hatte. Mit der Verfügung wollte Köln absichtlichen und unabsichtlichen Verletzungen durch Glasscherben vorbeugen, wie sie zum Karneval zunehmend auftraten.
Bei den Kölner Brauern dürfte die neuerliche Wendung unterschiedlich aufgenommen werden. "Dosenbrauer" wie Gaffel oder Kölner Verbund haben bereits große Vorräte an Büchsenware für das "größte Straßenfest der Welt" abgefüllt, auf denen sie jetzt sitzen zu bleiben drohen. Bei anderen, die kein Dosenbier im Portfolio führen, z.B. Früh, löst die Entscheidung gleichermaßen Freude aus. Allerdings: Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. (3.2.2010, 18.02 Uhr)